Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft & Fördermitgliedschaft

Wir – der Vorstand des gemeinnützigen Vereins Musikschule Straßlach e.V – würden uns freuen Sie als Mitglied oder als Fördermitglied begrüßen zu dürfen!


Um Mitglied in unserem Verein zu werden, müssen Sie nicht zwangsweise ein Unterrichtsfach an der Musikschule buchen oder musikalische Fähigkeiten mitbringen, sondern Sie können auch einfach nur so die Musikschule als Mitglied fördern oder im Vorstand oder Beirat unserer Ziel „Musikalische Bildung vor Ort“ mit Ihren Fähigkeiten unterstützen und voranbringen wollen. 

Jeder kann Mitglied sein!

Zum einen fördern Sie unsere Arbeit, die für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen einen unschätzbaren und auch unverzichtbaren Beitrag leistet. Zum anderen sparen Sie als Mitglied bei der Belegung eines Unterrichtsfachs die anfallende Verwaltungsgebühr.

Die Höhe Ihres Jahresbeitrages können Sie selbst festlegen. Als Mindestbeitrag sind derzeit 40,- € festgelegt.

Die Musikschule Straßlach e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag ist im Rahmen des § 10 b I a EStG steuerlich abzugsfähig.

Der Beitrag bezieht sich auf das Kalenderjahr nicht auf das Schuljahr! Bei Minderjährigen haften die Eltern. Ein Beitritt kann nur erfolgen, wenn die Lastschriftermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages erteilt wird (siehe auch Anmeldeformular zur Mitgliedschaft im Downloadbereich).
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